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Johann Wadephul
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Frage von Ulf H. •

Frage an Johann Wadephul von Ulf H. bezüglich Finanzen

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch der öffentliche Dienst und hier besonders die Beamten mit dem unsäglich Beihilfewesen einen Beitrag zur Finanzierung ihres Arbeitgebers - wie in so vielen Privatfirmen - leisten müssen?

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Sehr geehrter Herr Hornig,

für eine Abschaffung des „Beihilfewesens“ werde ich mich nicht einsetzen.

Gerne begründe ich dies: Richtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen enorm verschuldet sind. Eine Verschuldung von mehr als 1,5 Millionen Euro verlangt ein mutiges Handeln aller verantwortlichen Politiker. Dazu bin ich in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein bereit gewesen, zum Teil auch „auf Kosten“ der Beamtinnen und Beamten. So haben wir in Schleswig-Holstein die so genannten Weihnachtsgeldzahlungen praktisch abgeschafft. Hier gab es verständlicherweise schärfsten Protest der Beamtinnen und Beamten. Dennoch war dieser Weg angesichts der hohen Schulden des Landes unumgänglich.

Zu den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes gehört es jedoch, dass sie in einem besonderen Treue- und Dienstverhältnis zur Anstellungskörperschaft stehen. Daher rührte auch die Verantwortlichkeit des Staates für die Gesundheit der bei ihm beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Hier ist das Beihilfewesen entstanden, welches dem Beamten für einen bestimmten Teil der entstehenden Krankheitskosten einen staatlichen Zuschuss gewährt, während er sich im Übrigen privat zu versichern hat. Vergleicht man diese Kosten mit den Aufwendungen, die der Staat bei Versicherung all dieser Personen in einer gesetzlichen Krankenkasse aufwenden müsste, dann stellt man fest, dass die Gewährung von Beihilfe für den Staat günstiger ist. Im Übrigen hat es in den vergangenen Jahren auch bei der Gewährung von Beihilfe erhebliche Einschnitte gegeben, etwa durch Einführung von Selbstbeteiligungsregelungen, die das gesetzliche Krankenversicherungswesen überhaupt nicht kennt.

Ich sehe darin insgesamt eine angemessene Lösung, die für die Steuerzahler im Ergebnis günstiger ist und die die verständlichen Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten berücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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