Zeitliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in welchem zeitlichen Rahmen muss die Bundesregierung eigentlich Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umsetzen (gibt es da eine Vorgabe)? Allein beim BBVAngG warten wir Bundesbeamte nun seit knapp 5 Jahren auf die Umsetzung durch die Bundesregierung. Evtl. wäre in diesem Fall eine Untätigkeitsklage inzwischen notwendig.
Halten Sie sich für Bundesbeamte angesichts der Verschleppung bzw. nicht Umsetzung des BBVAngG überhaupt noch für wählbar, schließlich befanden sie sich in den letzten 5 Jahren in der Regierung?
![Johann Saathoff Portrait von Johann Saathoff](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spdsaathoffjohann.jpg?itok=6rjWDK5X)
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesverfassungsgericht setzt selbst Fristen, bis wann Urteile umgesetzt werden müssen. Im Fall der verfassungskonformen Alimentation hatten die beklagten Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen bis zum 1. Juli 2021 Zeit, ihre Regelungen entsprechend anzupassen. Gleichwohl hatten die Urteile auch Auswirkungen auf die anderen Bundesländer und den Bund, wenn auch ohne konkrete Fristen.
Ich bedaure, dass der Deutsche Bundestag mit dem Abschluss der 20. Legislaturperiode keine Regelung zu einer verfassungskonformen Alimentation beschlossen haben wird. Diese Aufgabe fällt der neuen Bundesregierung und dem 21. Deutschen Bundestag zu, die hoffentlich zügig eine Regelung beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff