Wie steht es um die Entscheidung zu § 107d BeamtVG
Sehr geehrter Herr Saathoff, ich bin Leiter einer Ausländerbehörde und beschäftige (noch) 3 Versorgungsempfänger mit 24Std/W. Sie tragen a)einen großen Teil zum Schultern der Flüchtlingskrise bei und b) wirken dem Personalmangel, der auch im öffentlichen Dienst herrscht, entgegen. Nun möchten sie kündigen, da, OTon: .. sie die Faxen dicke haben und es nicht nachvollziehbar ist, bisher 10 Monate auf eine Entscheidung zur Weitergewährung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze zu warten wie auch bei Einstellung dieser erhöhten Hinzuverdienstgrenze womöglich mit Rückzahlungen rechnen zu müssen. Nun meine Frage: Wann trifft diese Regierung endlich die Entscheidung zur Weitergewährung?? Ich kann es mir nicht leisten, die Expertise dieser drei Personen zu verlieren.
MfG
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Ihnen mein Kollege Lars Castellucci bereits vor mehreren Monaten antwortete, ist die Verlängerung der Regelung zur befristeten Ausnahme für Verwendungseinkommen im § 107d des Beamtenversorgungsgesetzes Teil des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Darin enthalten ist die Verlängerung der Frist im § 107d bis zum 31. Dezember 2026.
Dieser Entwurf wird hoffentlich bald vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Danach muss der Gesetzentwurf noch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff