Wie ist Ihre persönliche Haltung zum Thema "amtsangemessene Alimentation"?/ Warum sind einige Bundesländer bereits weiter als der Bund?/ Wie lange ist die Stelle des zuständigen Sts im BMI vakant?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
ich danke Ihnen für Ihre rasche Antwort, die mich (sowie viele Betroffene und deren Familien) wie Sie sich sicherlich vorstellen können nicht zufriedenstellt. Gespräche sind gut, jedoch führt das BMI diese bereits seit sehr langer Zeit ergebnislos. Des Weiteren hat zwar die Hausleitung sowie aus parl. Sicht die Ebene darunter gewechselt. Die vielen klugen BMI-Mitarbeiter*Innen sind aber geblieben. Weshalb daher das Thema bereits seit mehr als zwei Jahren vor sich hindümpelt, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht nicht weniger als um "eine gute Bezahlung" und den "Ausdruck von Wertschätzung“ sowie um die Umsetzung einer Entscheidung des BVG. Ich stelle Ihnen daher wenn Sie erlauben drei Nachfragen, da Sie gemäß Ihrer Vita vom Fach sind:
1) Wie ist Ihre persönliche Haltung zum Thema "amtsangemessene Alimentation"?
2) Warum sind bereits einige Bundesländer weiter mit dem Thema als der Bund?
3) Wie lange ist die Stelle des zuständigen Sts im BMI vakant?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage zu diesem Thema. Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen, hat auch der Bundesgesetzgeber die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten.
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vor allem der Mindestabstand der verfassungsrechtlich geschuldeten amtsangemessenen Alimentation der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau weiter konkretisiert worden. Zugleich hat das Gericht die Anforderungen an die Ermittlung des Grundsicherungsniveaus näher bestimmt. Außerdem geht es um die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern.
Wie Sie wissen, hatte die vergangene Bundesregierung das Urteil noch nicht umgesetzt. Ein Modell zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, einen regionalen Ergänzungszuschlag als eigenständigen Besoldungsbestandteil zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation in der Bundesbesoldung einzuführen, war zwischen den Ressorts nicht zu finalisieren (vgl. BT-Drs. 19/28677, S. 40). Daher konnte die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht innerhalb der den betroffenen Ländern vom BVerfG gesetzten Fristen (1. bzw. 31. Juli 2021) erfolgen, sondern musste einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nun laufenden Legislaturperiode vorbehalten bleiben.
Ich kann gut verstehen, dass das für Sie unbefriedigend ist, bei der Umsetzung eines solchen Urteils stellen sich aber viele Detailfragen. Deshalb verläuft ein Gesetzgebungsprozess nur ganz selten zügig.
Ich persönlich stimme mit Frau Ministerin Faeser überein, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss umgesetzt werden und eine angemessene Alimentation ist ein Zeichen von Wertschätzung.
Einige Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht und das Urteil umgesetzt. Einigen Bundesländern hat das Bundesverfassungsgericht ja auch konkrete Fristen gesetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu Personalfragen keine Auskunft gebe.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff