Wie beeinflusst die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens im BBVAngG die Rekrutierung von Fachkräften? Welche Maßnahmen plant die BReg zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in Anbetracht des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland und der Konkurrenz zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft:
Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens im fortgeschriebenen Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG) auf die Rekrutierung und Bindung von Fachkräften im öffentlichen Dienst?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um den Erwartungen potenzieller und aktueller Beschäftigter gerecht zu werden und sich als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der Privatwirtschaft zu positionieren, insbesondere in Bezug auf die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Deutsche Bundestag hat bereits Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschlossen, z. B. wurde das Elterngeld weiterentwickelt. Darüber hinaus soll z. B. noch das Familienstartzeitgesetz beschlossen werden, durch das Arbeitgeber auch die Partner nach der Geburt eines Kindes für zehn Tage freistellen sollen. Damit wollen wir wieder einen Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen. Die Rekrutierung von Fachkräften ist natürlich auch für den öffentlichen Dienst ein wichtiges Thema. Wie ich Ihnen bereits vor wenigen Tagen antwortete, können zur Neugewinnung und Personalbindung von Beamten z. B. auch Prämien ausbezahlt werden. Bei den Angestellten können ebenfalls zu diesem Zweck Zulagen gezahlt werden. Das Thema Sicherheit – auch Sicherheit des Arbeitsplatzes – hat darüber hinaus in den vergangenen vier Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Der öffentliche Dienst ist also für viele junge Menschen attraktiv, steht aber natürlich nach wie vor im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Deshalb wird das Instrumentarium von Maßnahmen, die den Einstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver machen sollen, stets weiterentwickelt. Die Auswirkungen einer Maßnahme eines noch nicht einmal vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurfes abzuschätzen erscheint mir nicht sachgerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff