Weshalb wird im Referentenentwurf der/die falsche Besoldungsempfänger/in verglichen?
Sehr geehrte Herr Saathoff,
Sie haben am 30.08.2024 hier geschrieben, dass das neue Eingangsamt für Soldaten/innen nicht gelten soll. Aufgrund Ihrer erklärenden Angabe ist daher der fortgeschriebene Entwurf zum BBVAngG vom 20.08.2024 auf Seite 62 meiner Meinung nach falsch, ungerecht und zudem verfassungswidrig. Die Werte auf Seite 62 müssten richtig lauten:
Grundgehalt 32483,88€ (A3 Stufe 1)
+ Familienzuschlag 5890,56€
+ AEZ 5760,00€
= Bruttobesoldung 44134,44€
- Lohnsteuer 3486,00€ (gemäß BMF-Steuerrechner)
- große Anwartschaft + PV 1200,00€ (Jahresdurchschnittswert)
- PKV Frau + Kinder 3876,82€
- PV Frau 502,23€
- GEZ 222,32€
- Sozialtarif 228,00€
+ KG 6000,00€
+ Partnereinkommen 6456,00€
Dies ergibt eine Nettobesoldung von 47075,07€. Die Mindestbesoldung wird nach dieser Rechnung um 927,2€ verfehlt!
Meine Frage lautet daher: Weshalb wird im Referentenentwurf der/die falsche Besoldungsempfänger/in verglichen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Berechnung. Gern lasse ich diese nochmal im Bundesministerium des Innern und für Heimat prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff