Weshalb bekommen Angehörige eines Ministeriums eine ruhegehaltsfähige Zulage und Angehörige der Polizei und der Feuerwehr oder anderer Bereiche nicht?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
weshalb bekommen Angehörige eines Ministeriums eine ruhegehaltsfähige Zulage und Angehörige der Polizei und der Feuerwehr oder anderer Bereiche nicht? Wie gerecht halten Sie diese ungleichmäßige Behandlung? Wo ist hier der Respekt und die Wertschätzung?
Moin Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie sicher wissen, hat dieses Thema Eingang in den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition gefunden.
Bei der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage (Zulage nach Vorbemerkung Nr. 9 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) handelt es sich um ein zentrales dienstrechtspolitisches Anliegen dieser Regierung. Um dieses Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits einen Gesetzentwurf auf der Linie des Koalitionsvertrages erarbeitet. Die ressortübergreifenden Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff