Werden die Formalitäten eventueller Nachzahlungen/Ausgleichszahlungen im BBVAngG selbst oder in einer separaten Verordnung geregelt?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage, die allerdings mein Vertrauen in die aktuelle Regierung und das Beteiligungsprinzip der Demokratie nicht gerade befeuert.
Nun meine aktuelle Frage: Werden evtl. Nachzahlungen, die sich nach Inkrafttreten des geplanten BBVAngG ergeben, im Gesetz selbst geregelt, oder ist dafür eine separate Verordnung/Weisung vorgesehen?
Letzteres würde die zustehenden Zahlungen, welche aus der Unteralimentierung der letzten Jahre resultieren, nochmals deutlich verzögern und zum weiteren Nachteil der berechtigten Personen gereichen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Frage. Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79 a) über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen. Die Details dazu sollen per Verordnung geregelt werden. Die Verordnungsermächtigung finden Sie ebenfalls im § 79 a, Absatz 4.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff