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Johann Saathoff
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Frage von Michael S. •

Warum werden ledige Beamte im BBVAngG nicht berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Saathoff,

aus welchen Gründen werden ledige Beamte, insbesondere im gehobenen und höheren Dienst, in dem Referentenentwurf zum BBVAngG nicht berücksichtigt?

Für uns wirkt es, als sei dieser Entwurf nur an einem Umschiffen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, nicht aber an einer Lösung des zugrundeliegenden Problems interessiert. Eine amtsangemessene Alimentation entsteht aus den Grundgehältern zusammen, nicht aus eventuellen Zuschlägen, Lebensumständen oder Familiengrößen.

Zusätzlich die Frage: Wie rechtfertigen Sie, dass durch das BBVAngG die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zusätzlich abgeschmolzen werden? Ist Ihnen die Einschätzung und Beurteilung des Deutschen Richterbundes (DRB, #05/2023) zum BBVAngG bekannt?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen verbleibend, ein Regierungsoberinspektor.

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Antwort von
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Moin Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie ja wissen, handelt es sich hier um einen Referentenentwurf, der in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist. Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen, d. h. die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen. Alle eingegangenen Stellungnahmen, auch die des Deutschen Richterbundes, werden nun ausgewertet. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich an dieser Stelle nicht zu einzelnen Aspekten des Referentenentwurfes äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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