Warum konnten in verschiedenen Bundesländern die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Beamtenbesoldung bereits umgesetzt werden, aber nicht im Bund?
Lieber Herr PStS Saathoff,
nunmehr scheint es eine politische Einigung über den Haushalt 2024 zu geben. Die Frage, wann mit einer Kabinettsbefassung des BBVAngG gerechnet werden kann, traue ich mich bereits nicht zu stellen, weil ich mir bereits denken kann, dass die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung andauert.
Die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 jähren sich bald zum 4mal. Können Sie nachvollziehen, dass man als Bundesbeamter eine Neigung zur Frustration entwickeln kann, wenn man sieht, dass verschiedene Bundesländer - trotz schwieriger Haushaltslage - ihr Besoldungsrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG bereits fortentwickelt haben und gleichzeitig - entsprechend der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen - infolge der Einkommensrunde 2023 weitere Besoldungsverbesserungen zusagen konnten?
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und alles Gute für 2024.
Viele Grüße
A. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre sehr wohlwollende Frage zu diesem Thema. Selbstverständlich kann ich nachvollziehen, dass die noch nicht erfolgte Anpassung seitens des Bundes für Sie kein zufriedenstellender Zustand ist. Dass die Anpassung noch immer auch auf meiner To-do-Liste steht, ist auch für mich nicht zufriedenstellend. Und die Tatsache, dass Ihre Ansprüche aus dem Urteil nicht verloren gehen, lindert diese Unzufriedenheit nur marginal. Ich denke es macht wenig Sinn, an dieser Stelle über die Gründe zu philosophieren. Ich werde mich lieber weiterhin gern für eine zügige Lösung einsetzen. Ich wünsche Ihnen ebenfalls frohe und besinnliche Festtage und einen guten Rutsch.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff