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Johann Saathoff
SPD
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Frage von Marius M. •

Wann werden ablehnende Widerspruchsbescheide verfügt?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 30.05.24. Ich versuche es noch einmal. Ich bzw. wir wollen keine Ruhendstellung unserer Widersprüche. Da wir davon überzeugt sind, dass unserer Dienstherr nach 4 Jahren Untätigkeit auch nur im Ansatz eine verfassungskonforme Umsetzung der Vorgaben des BVerfG verfolgt, möchten wir schnellstmöglich Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation beim Verwaltungsgericht erheben. Nur auf diesem Weg kann festgestellt werden, ob die letzten Bundesbesoldungsgesetze mit Art. 33 (5) GG vereinbar waren. Hierfür ist zwingend ein ablehnender Widerspruchsbescheid notwendig. Hier kommen Sie ins Spiel mit der Bitte dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Verfahrensanweisung des BMI erlassen wird, auf deren Grundlage das BVA auf Anforderung des Widerspruchsführers einen ablehnenden Widerspruchsbescheid verfügt. Nur auf diesem Weg lässt sich Rechtssicherheit für alle Seiten gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Wunsch nach einer zügigen Lösung für die Alimentationsfrage auf Bundesebene gut nachvollziehen. Mir und den Kolleginnen und Kollegen im BMI geht es ebenso. Wie ich Ihnen bereits in den Antworten auf Ihre vorangegangenen Fragen erläuterte, sind die Widersprüche für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Alimentation ruhend gestellt. Dieses Verfahren dauert nach wie vor an. Gern setze ich mich mit allen Beteiligten im BMI weiter dafür ein, dass es zügig zu einer Lösung und einem Kabinettbeschluss kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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