Verstößt ihr Vorhaben, das Partnereinkommen bei der Besoldung zu berücksichtigen, gegen das Prinzip der individuellen Vergütung und fördert dadurch finanzielle Abhängigkeit anstelle von Gerechtigkeit?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
laut verschiedenen aktuellen Zeitungsberichten aus Schleswig-Holstein und NRW wird beim Thema einer Einbeziehung eines ausgedachten Partnereinkommens von einem "Spartrick" oder "Systembruch" gesprochen. Daher meine Frage an Sie: Inwieweit stellt der „Spartrick“ oder der "Systembruch", das Einkommen des Partners in die Beamtenbesoldung einzubeziehen, einen massiven Bruch mit dem Prinzip der individuellen Leistung und gerechten Vergütung dar? Fördert dieser Ansatz nicht eine ungerechte staatliche Sparpolitik auf Kosten der Beamten, indem er finanzielle Abhängigkeiten in Beziehungen erzwingt, anstatt Beamte für ihre eigene Arbeit fair und gemäß Verfassungsrecht zu entlohnen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat teilt diese Meinung nicht. Wie Sie auch in der Begründung des Referentenentwurfes nachlesen können, sieht das BMI die Erwerbstätigkeit von Frauen heute eher als Regelfall an. Vor diesem Hintergrund stellt die typisierte Berücksichtigung eines Erwerbseinkommens der Ehegattin eines Beamten, ein Weg, den ja auch einige Länder gegangen sind, bei der Bemessung der familienbezogenen Alimentation den Kerngehalt des Alimentationsprinzips nicht in Frage. Es werden dadurch auch nicht finanzielle Abhängigkeiten in Beziehungen erzwungen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff