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Johann Saathoff
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Frage von Christian B. •

Nachfrage zur Vorfrage Anhebung der Stufen A4-A7. Ist dem BMI bei der Erstellung bewusst gewesen, dass damit der Entwurf das Abstandsgebot missachtet?

Moin Herr Saathoff,

Nachfrage bzgl. der Anhebung der Eingangsämter.
Wie wurde die Entscheidung im Referentenentwurf, dass ein Beamter A5 Eingangsamt Stufe 5 mehr Grundgehalt zusteht als ein A6 Eingangsamt Stufe 3 begründet?
Besonders im Hinblick auf den Bruch des hergebrachten Abstandsgebots und der Ämterwertigkeit?
Der Entwurf "schreit" doch schon förmlich nach Widersprüchen und ggf. Klagen.
Für Ihre Meinung wäre ich dankbar, da ich selbst bei jetzigen Stand davon betroffen wäre.

Vielen Dank!

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Antwort von
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Moin Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Begründung finden Sie im Referentenentwurf vom 16. Januar auf Seite 68. Für die Frage des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ist das jeweilige Endgrundgehalt maßgebend, weshalb das Abstandsgebot nach wie vor beachtet wird. Wie ich schon in der vorherigen Frage ausführte, dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation. Das BVerfG hat die Anhebung der Einstiegsgehälter als Option zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation ausdrücklich mit in den Blick genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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