Können Sie meine konkreten Nachfragen bitte beantworten?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in Ihren bisherigen Antworten erwähnen Sie vor allem vergangene Leistungen, jedoch fehlen konkrete Zukunftsvisionen für den öffentlichen Dienst. Insbesondere kann ich in Ihren Ausführungen keinen Lösungsansatz hinsichtlich der Überlastung im öffentlichen Dienst erkennen. Die konkreten Auswirkungen der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens werden Ihrerseits weitestgehend unberücksichtigt. Ich frage daher konkret nach:
1) Halten Sie es nicht für problematisch, dass diese Regelung als versteckte Gehaltssenkung wahrgenommen und emotional durch die 41-Stunden-Woche, ein fiktives Partnereinkommen, ein fehlendes Urlaubsgeld etc. daher insgesamt als Lohndumping verstanden wird, gerade in einem Bereich, der ohnehin mit der Privatwirtschaft um Fachkräfte konkurrieren muss?
2) Warum gibt es kein Engagement für Pilotprojekte oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes langfristig zu sichern?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Der öffentliche Dienst ist nach wie vor ein attraktiver Arbeitsplatz, der aber selbstverständlich im Wettbewerb um Fachkräfte steht. Deshalb gilt es, die Attraktivitätsfaktoren des öffentlichen Dienstes stärker in den Fokus zu rücken. Besoldung und Tarif bieten gute Verdienstmöglichkeiten – für den Beamtenstatus wirkt zudem die Trias aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe attraktivitätssteigernd. Von Lohndumping würde ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Wichtige andere Faktoren wie Sinnhaftigkeit der Tätigkeit und Work-Life-Balance, bei denen der öffentliche Dienst besonders stark ist, haben zudem bei der Entscheidung für den öffentlichen Dienst an Gewicht gewonnen. Grundsätzlich setzt der Zugang zum öffentlichen Dienst je nach Laufbahn einen entsprechenden Bildungsabschluss voraus – von der abgeschlossenen Berufsausbildung bis zum Staatsexamen. Jedoch bestehen – was häufig nicht bekannt ist – neben diesen regulären Zugangsvoraussetzungen auch Möglichkeiten für Quereinsteiger mit Berufserfahrung. Die konkreten Bedingungen und Verfahren sind dabei für die Beamtenlaufbahn und den Tarifbereich unterschiedlich.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Fortentwicklung.
Die Modalitäten der Arbeitsverhältnisse werden in regelmäßigen Tarifverhandlungen zwischen Bund und Gewerkschaften ausgehandelt und sind dann Bestandteil der jeweiligen Arbeitsverträge. Im Januar 2025 starten die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen. Neben finanziellen Fragen wird es in den Gesprächen auch um eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff