In wie weit sind die Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD relevant für die Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Bezug nehmend auf die Herstellung der verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte in Verbindung mit Ihrer Antwort vom 27. Februar 2023, dass als ein fehlender Berechnungsparameter das Ergebnis der derzeit laufenden Tarifverhandlungen fehlt, erschließt sich mir nicht, welche Auswirkungen dieses Ergebnis auf die zum 01.01.2021 rückwirkende Anpassung der Alimentation haben soll.
Meiner Ansicht nach sollte die Alimentation grundsätzlich auch unter Berücksichtigung einer fiktiven "Nullrunde" verfassungskonform und amtsangemessen sein. Ebenfalls kann eine Übertragung des Tarifabschlusses mit Wirkung im Jahr 2023 keine Einflussgröße für zurückliegende Zeiträume (2021-2022) darstellen, sodass die Berechnungsgrundlage die Besoldungstabellen des ersten anzupassenden Zeitpunkts (hier 01.01.2021) sein sollten.
Ich hoffe, Sie können dies hier kurz aufklären.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020. Aber in erster Linie beziehen sich die Regelungen natürlich auf die Zukunft. Abgesehen davon bin ich aber Ihrer Meinung, dass die Verfassungskonformität eher eine strukturelle Frage ist. Daher werden mit dem Gesetz auch strukturelle Veränderungen der Besoldung vorgenommen. Ansonsten bitte ich Sie einfach noch um ein wenig Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff