Fiktives Partnereinkommen für Alleinerziehende?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Wie erklären Sie alleinerziehenden Elternteilen, dass bei Ihrer Alimentation ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird? Wird dieses jetzt bei allen Bürgern eingerechnet, welche Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld) o.ä. beziehen? Muss ich als alleinerziehender Vater damit rechnen, dass der Gesetzgeber irgendwann ein fiktives Einkommen meiner zwei Kinder ( 6 und 10 Jahre) festlegt, und ich somit noch schlechter alimentiert werde? Weshalb wird zu solchen Taschenspielertricks gegriffen, welche am Ende wieder zu unzähligen Klagen führen werden?
Sehr geehrter Herr I.
vielen Dank für Ihre Frage. Auf Seite 61 des Entwurfes finden Sie dazu folgende Begründung: Ist keine Partnerin oder kein Partner vorhanden (Stichwort: Alleinerziehende), kann ein ergänzender Hinzuverdienst naturgemäß nicht unterstellt werden. Allerdings entfällt insoweit auch der dem Regelungskonzept einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie zugrunde liegende Bedarf, soweit dieser auf die Partnerin oder den Partner bezogenen ist. Eine Benachteiligung Alleinerziehender ist von daher mit der pauschalen Annahme eines partnerschaftlichen Hinzuverdienstes nicht verbunden. Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Sathoff