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Frage von Christiane P. •

Erhöhung der Anzahl der Kind krank Tage für Beamte - Wenn ja, wie viele Tage stehen dann pro Kind zur Verfügung, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
wird die Anzahl der Sonderurlaubstage aufgrund der Erkrankung eines Kindes im Rahmen der Sonderurlaubsverordnung für Beamte entsprechend der Erhöhung der Tage auf Anspruch für Kinderkrankengeld für gesetzliche Versicherte ab 2024 angepasst? Wenn ja, wie viele Tage stehen dann pro Kind zur Verfügung, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird? Werden in dem Zuge auch die Anzahl der Tage nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV erhöht?
Für Ihre Beantwortung vielen Dank!
Christiane P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst. Diese beträgt seit dem 1. Januar 2024 nun 13. Der Unterschied zu den 15 Tagen bei gesetzlich Versicherten erklärt sich dadurch, dass Beamte in der dieser Zeit voll alimentiert werden, während gesetzlich Versicherte Abstriche hinnehmen müssen. Die Regelung wurde bereits im Dezember per Rundschreiben den Behörden bekanntgegeben. Aktuell läuft der Prozess zur Anpassung der Sonderurlaubsverordnung, um die Änderung dann auch formal abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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