Das Grundgesetz verbietet es die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten/Richter/Soldaten vom Haushalt bzw. der Staatskasse abhängig zu machen. Warum steht die FDP noch immer auf der Bremse?
Im Grundgesetz ist verankert, dass eine klamme Staatskasse kein Grund sein darf/kann, um die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten/Richtern/Soldaten nicht verfassungskonform anzuwenden. Wie begründet das federführende Ministerium, in Händen der FDP, diese Hinhaltetaktik? Warum verletzt der Dienstherr vorsätzlich seine Pflichten bzw. Verpflichtung? Wird im Gegenzug zukünftig das Streikverbot für Bundesbeamte ausgesetzt (quid pro quo)? Ohne seine Beamten ist der Staat rückgratlos. Möchte man dies tatsächlich riskieren?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Unmut gut verstehen, Sie haben aber sicher Verständnis dafür, dass ich mich zum Abstimmungsprozess zum Gesetzentwurf für eine amtsangemessene Alimentation innerhalb der Bundesregierung an dieser Stelle nicht äußern möchte.
Es soll aber einen neuen Gesetzentwurf geben. Diesen arbeitet die Bundesregierung gerade aus. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Verbändeanhörung in wenigen Wochen eingeleitet und der Entwurf dann auch veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff