Bescheidung von Widersprüchen auf Verlangen des Widerspruchsführers: Ab wann?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.05.24. Mir ging es in meiner Anfrage vom 15.05.24 nicht darum eine Rechtsberatung Ihrerseits einzuholen sondern nur darum, dass Sie den Weg frei machen zur Bescheidung der Widersprüche. Die anhaltende Verzögerungstaktiken seitens des BMI sind nur zum Nachteil der Bundesbediensteten. Also nochmal, können Sie bitte dafür sorge tragen, dass auf Verlangen des Widerspruchsführers eine Bescheidung seitens des BVA ermöglicht wird? Um den weiteren Rechtsweg kümmern wir uns selbst. Die Ausrede des BVA aufgrund fehlender Rechtsvorschrift sei eine Bescheidung nicht möglich zieht hier nicht, da per se der Bundestag keine verfassungswidrigen Gesetze verabschieden darf. In der Folge sind die letzten Besoldungsanpassungsgesetze vereinbar mit Art. 33 (5) GG. Einer Bescheidung steht daher nichts im Weg, nur der Wille zur Verzögerung allein aus fiskalpolitischen Gründen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Widersprüche sind nach meiner Kenntnis für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Alimentation ruhendgestellt. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dazu dauern an. Es handelt sich hier keinesfalls um eine Verzögerungstaktik.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff