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Johann Saathoff
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Frage von Herbert D. •

Frage an Johann Saathoff von Herbert D. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zu der Veröffentlichungspflicht für Kleinbetriebe, z.B.: bis 250 Beschäftigte mit Bilanzen im Bundesanzeiger und den Vorgängen im Bundesamt für Justiz. Ließe sich das der § im HGB nur ändern, wenn das auch in Brüssel geschehe? Ist das Vorhaben der Bürokratievereinfachung hier am Ende?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst einmal finde ich es richtig, dass Kapitalgesellschaften und Unternehmen dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungslegungsunterlagen offenzulegen. Unabhängig davon, dass diese gesetzliche Verpflichtung auf europarechtlichen Vorgaben beruht, finde ich es wichtig für Transparenz und Öffentlichkeit der buchhalterischen und finanziellen Situation von Unternehmen zu sorgen. Gleichzeitig muss selbstverständlich auch ein Ausgleich zwischen Aufwand und Nutzen geschaffen werden und unnötige Bürokratie so weit wie möglich vermieden werden. Aus diesem Grund gelten für kleine Unternehmen richtigerweise spezielle Erleichterungen. Zum Beispiel müssen Kleinunternehmen bei der Aufstellung ihres Jahresabschlusses nur eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Falls Sie neben dieser grundsätzlichen Einschätzung einen speziellen Fall diskutieren möchten, würde ich Sie bitten direkt mit meinem Abgeordnetenbüro in Berlin Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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