Frage an Johann Saathoff von Jens R. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Herr Saathoff,
in der jetzigen Zeit wird viel über Hilfen von Betrieben und Unterschiedlichen Personen gesprochen.Was ich ein wenig vermisse ist die Hilfe für Studenten in der Corona Krise. Viele Studenten müssen sich mit 450€ Jobs ihre Miete usw. verdienen. Dies ist ja fast zu 100% nicht mehr möglich. Ich selber habe 2 KInder die in NIedersachsen bzw. Bremen studieren. Meine Frage ist jetzt ob über Hilfen für Studenten schon mal gesprochen wurde. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG Jens Riether
Sehr geehrter Herr R.,
es gibt noch keine speziellen Corona-Hilfen für Studierende. In der Bundesregierung gibt es aber konkrete Überlegungen zu einem Hilfsprogramm zugunsten von Studierenden, die infolge der Corona-Pandemie zur Sicherung der Finanzierung ihres Studiums und Lebensunterhalts auf finanzielle Hilfen angewiesen sind, wenn sie mangels Einnahmen aus z.B. Elternunterhalt, Leistungen nach dem BAföG oder Einkommen aus Nebenjobs nicht über hinreichende Mittel verfügen. Derzeit werden die Kriterien der Hilfsbedürftigkeit und der Kreis der Berechtigten für ein solches Hilfsprogramm ermittelt. Wie aus ersten Rückmeldungen auf eine aktuell laufende Länderumfrage ersichtlich ist, sind auch in anderen Ländern noch keine Entscheidungen zu Hilfen für Studierende getroffen worden. Lediglich Hamburg hat einen entsprechenden Hilfsfonds über das dortige Studierendenwerk konkret angekündigt.
Vor dem Hintergrund des von Studierenden jetzt beklagten Wegbrechens von Nebenjobs ist festzustellen, dass sich Studierende in unterschiedlichen Beschäftigungssituationen befinden. Wer neben seinem Studium z.B. als studentische Hilfskraft an der Hochschule tätig ist, dürfte in der Regel nicht betroffen sein, da die Hochschulen weiterhin im vollen Umfang durch das MWK finanziert werden. Wessen Minijob weggefallen ist, hat ggf. Chancen einen entsprechende Beschäftigung in einem anderen Bereich zu finden, in dem infolge der Krise nunmehr Hilfskräfte gesucht werden. Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wer aber infolge der Pandemie jetzt bedürftig wird, kann BAföG beantragen. Dies ist auch in Form von Online-Anträgen möglich. Wer bereits BAföG- Förderung bekommt, kann einen sog. „Aktualisierungsantrag“ stellen, wenn sich Einkommen (auch der Eltern) aktuell verringert. Es gibt außerdem Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf, z. B. Abschlagszahlungen bei Neuanträgen. Für die Beratung stehen die Studentenwerke zur Verfügung. Das gilt auch für Möglichkeiten der Studienfinanzierung außerhalb des BAföG.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff