Frage an Johann Saathoff von Dennis K. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
ich möchte kurz berichten über Hartz4 bzw. SGBII Leistungen, die man als Wohnungsloser in Deutschland als "Tagessatz" (von zur Zeit 14,40 Euro am Tag) erhält.
Krankenversichert ist man "eigentlich" auch warum eigentlich in Anführungszeichen?
Weil "immer die erste Stadt, wo der Wohnungslose also erste Leistungen des Monat bekommt, also z.B. am 1.4. in Emden das erste Geld bekommen - für die Krankenkasse AOK z.B. Beitrag zahlt.
Emden zahlt also für April, wenn der April zu ende ist wird abgerechnet, Daten vom Tagesaufenthalt Emden (die zahlen Gelder aus) gehen ans Jobcenter. Jobcenter bearbeitet den Datensatz und meldet an Krankenkasse. Krankenkasse sagt also am 15.03.20 "Sie sind nicht versichert, weil der "März 2020-Beitrag" am 31.3.20 immer noch nicht eingegangen"
abgerechnet/ weitergemeldet wird nach Monatsablauf.
AOK erfährt also im April irgendwann, dass im März Versicherungsbeitrag gezahlt ist.
Man rennt also als Wohnungsloser nicht nur von Stadt zu Stadt (in jeder Stadt kann man 7 Tage pro Monat "Tagessatz-Geld beziehen")
7.Tage Emden, 7 Tage Leer, 7 Tage Aurich und 7 Tage Norden zum Beispiel.
Das sind unmögliche Zustände, es müsste sofort eine Regelung her, die z.B. vorschreibt "Sofort Krankenkassen-Beitrag melden (nicht erst Monatsende), bedeutet um 11Uhr habe ich Geld bekommen, um 12:30 weiß es die Krankenkasse und versichert "Sofort und für 30/31 Tage sobald der erste Tagessatz gezahlt wurde".
Zur Zeit nicht der Fall.
Krankenkasse behauptet z.B. häufig "Wir können es nicht sehen, dass Sie Beiträge gezahlt haben". "Auch nicht sehen, ob z.B. für 1 Tag oder für vollen Monat Beitrag gemeldet wird/wurde".
Man darf sich also hinterher um Bescheinigungen für Krankenhaus bemühen. Bescheinigung ausgestellt im Mai, da steht dann "Sie sind im April bei uns versichert gewesen, ob Sie es im Mai sind oder waren, dass erfährt AOK dann Wochen später erst.
Ein unmöglicher Teufelskreis.
Abhilfe ist dringend nötig.
Herzliche Grüße
D. K., Wohnungsloser, zur Zeit häufig in Emden und Umgebung
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Bericht über die Erfahrungen in Sachen Sozialleistungen und Krankenversicherungsbeiträge.
Grundsätzlich gilt wie sie geschrieben haben die Regelung, dass Obdachlose bzw. Wohnungslose mit Bezug von ALG II krankenversichert sind. Während des Leistungsbezugs werden die Krankenversicherungsbeiträge vom Jobcenter übernommen. So sieht es die Gesetzgebung vor. Weiter ist geregelt, dass für den Fall, dass eine Sanktion zum Wegfall der Geldleistung ALG II führt, die Jobcenter auf Antrag oder in bestimmten Fällen von Amts wegen prüfen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen sind. Mit dem Ende des ALG-II-Bezugs endet schließlich auch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die obligatorische Anschlussversicherung soll dann sichergestellt, dass der Krankenversicherungsschutz auch nach Ende des ALG-II-Bezugs fortbesteht. So viel zur gesetzlichen Regelung.
Das verwaltungsinterne Handeln von Jobcentern und Krankenkassen ist auf diesem Weg für mich schwer zu bewerten. Ich würde Sie daher bitten, sich noch einmal direkt an mein Wahlkreisbüro in Norden zu wenden, um in dem konkreten Sachverhalt nach Lösungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern zu suchen. Zu erreichen bin ich dort unter der Mailadresse: johann.saathoff.ma03@bundestag.de oder telefonisch unter 04931 4417.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff, MdB