Frage an Johann Saathoff von Theodor M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Wie Ihnen sicherlich bekannt und in arabischen Ländern auf Grund der Gesetzgebung der dortigen Scharia durchaus nicht selten, verheiraten sich Männer mit bis zu vier Frauen. Meine Frage an Sie: Wie regelt die deutsche Sozialgesetzgebung diese Problematik, falls solche Flüchtlinge den Nachzug von mehreren Frauen beantragen bzw diese bereits mit einreisen? Wie wird dies in Deutschalnd gesetzlich gehandhabt, da Bigamie ja bei uns verboten ist?
Sehr geehrter Herr Martens,
der §30 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes regelt den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt wie folgt: Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
MfG,
Johann Saathoff