Frage an Johann Saathoff von Alfons S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in der Plenarsitzung vom 30. Januar 2014 haben Sie nach § 31 Geschäftsordnung erklärt: "Ich werde aus Gewissensgründen an der heutigen namentlichen Abstimmung zu TOP 6 b – Genmais – nicht teilnehmen." Können Sie näher erklären, worin Ihr Gewissenskonflikt besteht? Weder eine Koalitionsabsprache der Parteiführungen noch ein Fraktionsbeschluss haben Einfluss auf die Gewissensfreiheit eines Abgeordneten. Sehen Sie das anders?
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Schwarzenböck
Sehr geehrter Herr Schwarzenböck,
ich lehne den Anbau genveränderten Maises in Europa ab. Unser Koalitionspartner wollte im Ministerrat in Brüssel, als es um die Zulassung einer genveränderten Maissorte ging, aber nicht mit Nein stimmen. Dabei handelt es sich um eine nicht rückholbare Entscheidung, die auch unsere Kinder und Enkel betrifft - insofern für mich eine Gewissensentscheidung. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam abzustimmen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Antrag der Grünen wollte die Union mit Nein stimmen. Die SPD konnte also aus Koalitionsgründen nicht zustimmen, denn für mich gilt der Grundsatz pacta sunt servanda. Ich wollte ihn aber aus oben erwähnten Gewissensgründen auch nicht ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff