Frage an Johann Müller-Gazurek von Hans-Werner A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr gehrter Herr Müller-Gazureck,
in Ergänzung zu Ihrer Antwort an Herrn Fuchs stelle ich die Frage, ob Berliner Poltiker daran arbeiten, parallel zur Bestückung der Nürnberger Konzernzentrale in der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit auf ein Benennungsrecht der Direktorin durch den Senator für Soziales, und deren StellvertreterInnen durch Berliner DGB und Berliner Arbeitgeberverband zu bestehen.
Wie ist es rechtspolitisch zu bewerten, wenn die IG Metall mit ihrem Informationsstand für Arbeitslose vom Gelände des Arbeitsamtes Lichtenberg in der Gotlindenstraße verwiesen wird, zumal der DGB Mitträger dieser Institution des öffentlichen Rechts ist?
Sehr geehrter Herr Andreas,
Ihre beiden Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Meines Erachtens dürfte es zu den Beratungsaufgaben der Verwaltungsausschüsse der BA nach § 374 Abs. 2 SGB III gehören, Vorschläge zur Besetzung herausragender Stellen zu machen. Dort sind dann die Gebietskörperschaften und die so genannten Sozialpartner vertreten. Änderungen am SGB III hierzu könnte nur der Bundesgesetzgeber vornehmen, das Land Berlin könnte allerdings eine Bundesratinitiative starten. Entsprechende Vorschläge des gegenwärtigen Senats insoweit sind mir nicht bekannt.
2. Der Platzverweis der IG Metall im AA Lichtenberg hat meiner Auffassung auch nichts mit Rechtspolitik zu tun, sondern gehört zur Sozialpolitik und der DGB ist nicht Mitträger der BA (das ist nur der Bund) sondern lediglich vorschlagsberechtigt für die Selbstverwaltung der BA nach § 379 SGB III. Das ändert allerdings nichts daran, dass dieser Vorgang von der mangelnden Fähigkeit zur demokratischen Meinungsauseinandersetzung zeugt. Ich gehe allerdings davon aus, dass die vom DGB benannten Mitglieder des zuständigen Verwaltungsausschusses dies zur Sprache bringen und hoffe, dass sich ein solcher Vorfall infolgedessen nicht mehr wiederholen wird.
Ich danke für Ihre Fragen
Johann Müller-Gazurek