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Jörn Frommann
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Frage von Ronald S. •

Frage an Jörn Frommann von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frommann,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Entscheidung zum Wahlrecht am vergangenen Mittwoch.

Meine Legitimation nehme ich aus dem uns durch die Hamburger Wählerinnen und Wähler verschafften Auftrag diese Stadt zu regieren und in eine positive Zukunft zu führen. Immerhin fast 400.000 Stimmen konnte die CDU auf sich vereinen. darüber hinaus darf ich Sie dahingehend korrigieren, dass meines Wisses gerade einmal rund 21% der wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburgern für das Wahlrecht der Initiative gestimmt haben und mithin die erforderliche Anzahl damit gerade einmal um rd. 1%-Punkt überschritten wurde.

Das ich Mut und Charakter bewiesen habe, zeigt mein Abstimmungsverhalten am vergangenen Mittwoch. Hieran können und werden mich die Wähler messen!

In übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich bereits vor vielen Jahren, wahrscheinlich bevor sich andere Gruppen und Verbände, aber wahrscheinlich auch Sie, mit dem Gedanken an Wahlrechtsänderungen beschäftigt haben, mit dem Mitinitiator der Wahlrechtsinitiative über Änderungen des Wahlrechts diskutiert habe. Meine Erfahrungen von vielen Jahren Austausch über diese Thematik, aber auch meine politischen Erfahrungen, spiegeln sich in meiner Entscheidung wider.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Frommann