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Jörg van Essen
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Frage von Peter S. •

Frage an Jörg van Essen von Peter S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr van Essen,

Sie sind oder waren Staatsanwalt. Wird die Staatsanwaltschaft automatisch in der Sache IKB tätig oder muß ich als Privatperson eine Anzeige wegen Vernichtung von Volksvermögen? Hintergrund ist die Finanzspritze der IKB, die nunmehr laut Handelsblatt für magere 400 Mio. € verramscht wurde. Die IKB war zu ihrer besten Zeit 3 Milliarden Wert. Der Bund hielt 38,5 % daran. Jetzt hat er über 10 Milliarden Steuergelder hineingepumpt und die KfW ruiniert, um dann die IKB für 400 Mio zu verschleudern ! Ein Untersuchungsausschuß soll mit allen Mitteln verhindert werden?

10 Milliarden verschwendet, wofür? Für das Gesichtwahren der beteiligten Politiker?
Wie geht das mit einer Anzeige, damit ein Untersuchungsausschuß tätig wird?

Mit freundlichen Grüßen, Steuerzahler ieh-mail@arcor.de

Peter Stein

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stein!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zur IKB-Krise. Ich verstehe Ihren Ärger nur zu gut. Es ist ein Skandal, in welchem Maße hier Steuergelder verbrannt wurden. Ganz zurecht hat unser Partei- und Fraktionsvorsitzender Dr. Guido Westerwelle kürzlich in der ARD bekräftigt, dass es falsch ist, wenn sich der Staat zum Bankier erhebt. Das ist Aufgabe von Privaten!

Ich selbst habe noch Mitte des Monats bekräftigt, dass für die FDP-Bundestagsfraktion auch ein Untersuchungsausschuss zur IKB-Affäre weiterhin eine Möglichkeit bleibt. Gleichzeitig hängt es jetzt von der Bundesregierung ab, ob es diesen Untersuchungsausschuss geben wird. Wir werden genau prüfen, inwieweit diese unsere Fragen auch ohne das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses beantwortet. Ein Untersuchungsausschuss ist - auch in Anbetracht der knappen Zeit einer zu Ende gehenden Legislaturperiode - kein Selbstzweck.

Meine Fraktion wird auf der bevorstehenden Klausurtagung Mitte September erörtern, ob die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses besteht. Wir werden schnell handeln können: Die Vorbereitungen für eine entsprechenden Untersuchungsauftrag laufen seit geraumer Zeit, um einen entsprechenden Beschluss auch zeitnah umsetzen zu können. Wir haben bereits vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, in Gespräche mit den anderen Fraktionen über die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses und gegebenenfalls die Formulierung eines Untersuchungsauftrages einzutreten. Ein Link zu der entsprechenden Pressemitteilung finden Sie nachfolgend:

http://www3.fdp-fraktion.de/files/541/820-van_Essen-FDP-Bundestagsfraktion_nimmt_Gespraeche_ueber_Untersuchungsausschuss_zur_IKB_auf.pdf

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich auf eine politische Bewertung der Vorgänge beschränke und keine rechtliche Bewertung aus Sicht meiner früheren Tätigkeit als Oberstaatsanwalt abgeben möchte. Die Politik tut in meinen Augen gut daran, die Gewaltenteilung zu beachten. Es ist allein Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Vorgänge unter strafrechtlicher Sicht zu beleuchten.

Übrigens: Das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses ist mit Hürden verbunden: Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, muss ein Viertel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Über dieses notwendige Quorum verfügen die drei Oppositionsfraktionen gemeinsam im Parlament. Eine Anzeige eines Bürgers reicht also nicht. Gleichzeitig können Sie sich aber jederzeit an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden.

Eines möchte ich nicht verhehlen: Mich freut Ihre Zuschrift, da diese mir - ebenso wie viele ähnliche Zuschriften - deutlich zeigt, dass die Bürger ganz genau hinsehen, wie mit ihren Steuergeldern umgegangen wird. Die FDP mahnt seit jeher zu einem ordentlichen und überlegten Umgang mit Steuergeldern!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,