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Jörg van Essen
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Frage von Peter S. •

Frage an Jörg van Essen von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Van Essen,

Sie argumentieren im Zuge der Debatte um Abgeordnetenbestechung immer wieder formaljuristisch mit der "Freiheit des politischen Mandates", lassen jedoch voellig ausser acht, dass man natuerlich das Grundgesetz derartig aendern koennte, so dass jegliches Annehmen von Vorteilen aller Art von Dritten unter Strafe gestellt werden koennte. Aber das wollen Sie sicherlich nicht, da Sie ja mit der jetzigen Regel gluecklich sind.

Ich will das nicht weiter vertiefen, jedoch stellt sich mir im Zusammenhang Ihrer Argumentationskette die Frage, warum Sie nicht oeffentlich gegen den Fraktionszwang auftreten, zumindest ist mir davon nichts bekannt.
Der Fraktionszwang schraenkt einen Abgeordneten in seinem Politischen Tun doch weitaus mehr ein, als ihm zu verbieten Geschenke gegen Gegenleistungen anzunehmen oder liege ich da falsch? Wo ist da Ihr Aufschrei?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

immer dann, wenn einem die Diagnosen nicht gefallen, hat man die passende abwertende Vokabel zur Verfügung. Gefällt einem die medizinische Diagnose nicht, liegt es an der Schulmedizin, gefallen einem die klaren Gebote der Verfassung nicht, argumentiert der, der für Ihre Einhaltung kämpft, formaljuristisch.

Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer Werteordnung und nicht nur eine juristische Formalität. Es ist die vornehmste Aufgabe des Rechtsausschusses, die Achtung und Einhaltung der Verfassung zu wahren.

Deswegen werden viele Gesetzentwürfe dem Rechtsausschuss zur verfassungsrechtlichen Prüfung überwiesen.

Ich halte es geradezu für absurd, dass dann, wenn die Bundesregierung eine Konvention unterzeichnet, obwohl sie vorher von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen worden ist, dass seine verfassungsmäßige Umsetzung nach deutschem Recht nicht möglich sei, die Verfassung entsprechend zurechtgeschustert wird.

Das einheitliche Abstimmen einer Fraktion, das negativ als Fraktionszwang bezeichnet wird, ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Die Entscheidungen im Plenum sind in vielen Sitzungen der Fraktion demokratisch vorbereitet worden, und es hat sich eine Mehrheitsmeinung innerhalb der Fraktion gebildet. Es ist deshalb auch naheliegend, dass dieser Mehrheitswille bei der Abstimmung im Bundestag zum Ausdruck kommt. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes kann niemand gezwungen werden, gegen sein Gewissen abzustimmen. Das wird auch von allen Fraktionen des Bundestages respektiert. Aber nicht jede Entscheidung im Bundestag ist eine Gewissensentscheidung. Und deshalb kann dann auch zu Recht darauf wertgelegt werden, dass entsprechend dem demokratisch ermittelten Willen der Fraktion die Willensbekundung der Fraktion erfolgt. Mehrheitsentscheidungen sind wesentlich für die Demokratie. Deshalb bedarf es eines Aufschreis durch mich in keiner Weise.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB