Frage an Jörg van Essen von Friedrich-Wilhelm M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr van Essen,
Ihre Antwort auf die Frage von Hn. Katsarov, weshalb Sie dafür sind, dass die Bestechung von Abgeordneten weitestgehend straffrei sein sollte, ist sicherlich juristisch gut und richtig.
Wenn ich aber als Nichtjurist und Normalbürger Ihre ausführliche Antwort subsumiere, verstehe ich Sie dann richtig, dass Bestechung von Mandatsträgern (beispielsweise Abgeordneten) deshalb straffrei sein muss, weil sie ja doch keine Amtsträger (beispielsweise Beamten) sind?
Sehr geehrter Herr Meissner,
nein, die Problematik ist eine andere: Die UN-Konvention stellt Amtsträger (beispielsweise Beamte) und Abgeordnete gleich. Genau dies lässt unsere Verfassung durch Art. 38 GG nicht zu und darauf weist die höchstrichterliche Rechtsprechung immer wieder hin. Abgeordnetenbestechung ist nicht straffrei in unserem Lande, wie § 108e StGB (Überschrift: "Abgeordnetenbestechung") zeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB