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Jörg van Essen
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Frage von Thomas B. •

Frage an Jörg van Essen von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen,

was hat es mit dem Todesbefehl im EU Vertrag auf sich? Das ist mir nicht geheuer.
Quelle: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (ist Teil 2 des EUVerfassungsvertrages)
Auszug:
„Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung
eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden. Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingten erforderlichen [sehr schwammig „unbedingt erforderlich“. Wenn dem Ordnungshüter meine Nase nicht passt, dann legt er mich ganz einfach um?] Gewaltanwendung ergibt:
1. um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
[wie im wilden Westen!]
2. um eine ordnungsgemäße Festnahme [Die Festnahme erübrigt sich, wenn der Patient
bei der „Festnahme“ erschossen wird!] durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäss festgehaltenen Person zu verhindern; [halt stehenbleiben, halt
hab ich gesagt …Schuss … bumm, tot!]
3. um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand [die Wahrheit sagen ist auch Aufstand, hab ich gehört, und sich gegen die EU-Verfassung zu wehren, gilt ebenfalls als Verbrechen

Soweit die Auszüge.
Ich finde es übrigens skandalös, daß es Abgeordnete gibt, die diesem Vertrag zustimmen wollen. Ich lese hier im Forum, es gäbe heftigen Widerstand und Anzeigen gegen die Staatsspitze.

Wie wird die FDP handeln?

Freundlichst, Thomas Brandkotten

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brandkotten!

Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum EU-Reformvertrag vom 19. April, zu der ich gerne Stellung nehme.

Lassen Sie mich vorausschicken, dass der EU-Reformvertrag in seiner jetzt vorliegenden Form aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion grundsätzlich sehr zu begrüßen ist. Er bringt die EU durch wichtige institutionelle Neuerungen einen merklichen Schritt voran und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage dar, die Union wird durch den neuen Vertrag handlungsfähiger und demokratischer. Positiv hervorzuheben sind beispielsweise die gestärkte Rolle des Europäischen Parlaments, die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente an der EU-Gesetzgebung und die neuen Abstimmungsregeln im Rat der EU ("System der doppelten Mehrheit"), durch die Deutschland angemessener repräsentiert wird. Die FDP-Fraktion hat die Ratifizierung des Vertrags durch den Deutschen Bundestag am 25. April deshalb einhellig mitgetragen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass wir dem Vertrag uneingeschränkt positiv gegenüber stehen. An einigen Stellen hätten wir uns mehr und besseres gewünscht. Kritisch sehen wir beispielsweise, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag - im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt ist. Als Fazit bleibt: Der EU-Reformvertrag ist besser als der Vertrag von Nizza, doch wäre der ursprüngliche Verfassungsvertrag für Europa besser gewesen.

Nun zu Ihrer Frage: Worauf Sie mit der Wortwahl "Todesbefehl im EU-Vertrag" abzielen, erschließt sich mir offen gestanden nicht. Die von Ihnen zitierte Menschenrechtskonvention ist ein Dokument aus dem Jahr 1949, in denen sich viele Länder Europas nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges auf ein Minimum von Menschenrechten geeinigt haben. Deutschland hat diese Konvention sowie zahlreiche Zusatzprotokolle unterzeichnet, was heißt, dass die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention für Deutschland - unabhängig von den EU-Verträgen - bindendes Recht darstellen. Hinzu kommen die höherrangigen deutschen Grundrechte, denen wohl niemand ihre umfassende Schutzfunktion für Menschen- und Bürgerrechte absprechen wird. Alle deutschen staatlichen Stellen sind an diese Rechte gebunden. Gleiches gilt für die Bürger- und Menschenrechtsgarantien in den anderen Staaten der EU. Ich teile deshalb Ihre Bedenken hinsichtlich des Grundrechtsschutzes in Europa überhaupt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB