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Jörg van Essen
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Jörg van Essen von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr van Essen,
Sie schreiben: "Er führte aus, dass eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag nicht angezeigt sei, weil es sich um einen gewöhnlichen völkerrechtlichen Vertrag handelt, der die bestehenden Verträge lediglich modifiziert."

Wie kann das sein? Es ist allgemein bekannt, dass der Reformvertrag 95% der EU-Verfassung enthält. Darüber hat nicht nur die BüSo geschrieben. Auch der Staatsrechtler Prof. Schachtschneider warnt vor dem EU-Vertrag und der EU-Verfassung. Warum wird die Bevölkerung nicht umfassend informiert und zu diesen Thema gefragt. Nach Artikel 20/2 und 146 GG hat das deutsche Volk ein Recht auf einen Volksentscheid.
Haben Sie den Änderungsvertrag in den Verfassungsvertrag eingefügt bzw. existiert ein solcher Text?
Haben Sie den Vertrag von Lissabon gelesen?

MfG, Buschmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Buschmann!

Vielen Dank für Ihre Frage vom 25.3. zum EU-Reformvertrag.

Die FDP-Fraktion hat sich in allen Phasen des Verfahrens ausführlich mit dem Reformvertrag auseinandergesetzt. Es ist richtig, dass darin wesentliche Teile des ursprünglichen Verfassungsvertrags enthalten sind. Auf einige Elemente - zu nennen ist hier vor allem der Wegfall aller "staatlichen" Symbole wie Hymne und Flagge oder der Bezeichnungen "Verfassung" und "Außenminister - wurde aber bewusst verzichtet. Gerade diese Elemente haben dem ursprünglichen Text sein besonderes Gepräge gegeben. Auch handelt es sich bei dem nun vorliegenden Text nicht mehr um einen Verfassungstext "aus einem Guss", der als Gesamtwerk verabschiedet werden könnte.

Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungen der anderen EU-Staaten dazu entschlossen, den oben beschriebenen Weg einer Vertragsänderung zu wählen. Das Verfahren unterscheidet sich somit nicht von dem früherer Vertragsänderungen, wie etwa beim Vertrag von Amsterdam und beim Vertrag von Nizza. In Deutschland ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes für eine Ratifizierung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion