Frage an Jörg van Essen von Werner S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr van Essen,
das Finanzamt ist eine private Einrichtung???
Die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ist ein Ende 2000 gegründetes Unternehmen des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.
Die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ist bei ihren Geld- und Kapitalmarktgeschäften nur und ausschließlich im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Sondervermögen tätig.
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Lurgiallee 5
D-60295 Frankfurt/Main
Telefon: +49 69 - 25 616 - 0
Telefax: +49 69 - 25 616 - 14 76
E-Mail: info@deutsche-finanzagentur.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dr. Carl Heinz Daube, Gerd Ehlers
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs.2 RStV: Boris Knapp, Lurgiallee 5, D-60295 Frankfurt am Main
Die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE137223325
Wie kann es angehen, einer privat geführten Gesellschaft hoheitliche Aufgaben erledigen zu lassen? Bei dem Schuldenstand ist es doch Konkursverschleppung?
Wie kann Herr Steinbrück als Minister oberster Dienstherr der privaten Agentur sein?
Herr van Essen, ich schätze Sie sehr, schon allein deshalb, da Ihre umfangreichen Antworten seriös und bürgernah sind im Gegensatz zu dem einen oder anderen Kurzantworter in der Nähe. Ich möchte Sie bitten zu erklären, warum ich Steuern an eine private Einrichtung leisten soll, welche de facto PLEITE ist und wo ein Herr Sürmeli oder so ähnlich einen offiziellen Konkursantrag gestellt haben soll. Siehe auch http://www.jux.de/Forum/showThread/Thread/235399/Order/desc
Was geht da vor?
Freundlichst,
Werner Schulte (FDP!!!)
Sehr geehrter Herr Schulte!
Vielen Dank für Ihre Frage, die mir über Abgeordnetenwatch zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Ich möchte Ihnen hierzu - nach Rücksprache mit unserem Finanzexperten - kursorisch antworten. Ich erlaube mir aber die Vorbemerkung, dass diese Beurteilung durch mich keine abschließende rechtliche Bewertung darstellt:
Die Beziehung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Finanzagentur wird im wesentlichen durch einen Gesellschaftsvertrag bestimmt. Durch diesen Vertrag wird die Einflussnahme des BMF gewährleistet. Über einen weiteren Vertrag, den Geschäftsbesorgungsvertrag, werden zudem die von der Finanzagentur zu erbringenden Dienstleistungen geregelt. Des weiteren hat der Haushaltsausschuss seinerzeit der Auslagerung nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Kontrolle und Steuerung der Kreditaufnahme durch das Fachreferat im BMF vollzogen wird.
Generell sollte mit der Gründung der Finanzagentur das Schuldenwesen des Bundes modernisiert werden. Man erhoffte sich Zinseinsparungen des Bundes von jährlich 500-750 Mio.€. D.h., die Haushalts- und Kassenfinanzierung im Sinne einer Neukonzeption der Organisation des Schuldenwesens vollzog sich in einer Übertragung der Aufgaben von der damaligen Bundeswertpapierverwaltung zur Finanzagentur. Es sollte damit eine Diversifizierung der Kreditaufnahme des Bundes gewährleistet werden mit dem Ziel, dem Bürger eine sichere Geldanlage anzubieten.
Die Finanzagentur ist somit keine Finanzbehörde in dem von Ihnen angesprochenen Sinne. Das Recht bzw. die Pflicht der Steuerfestsetzung bzw -erhebung obliegt nicht der Finanzagentur.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB