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Jörg van Essen
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Frage von Monika S. •

Frage an Jörg van Essen von Monika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr van Essen,

haben wir ein Grundgesetz oder eine Verfassung und worin besteht da der Unterschied?

Freundliche Grüße wünscht Fr. Schulz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schulz!

Vielen Dank für Ihre Frage zur Unterscheidung von Grundgesetz und Verfassung. Ich darf Ihnen hierauf in aller Kürze wie folgt antworten:

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bewusst wurde nicht der Name „Verfassung“ gewählt, da der vorübergehende Charakter des Textes deutlich gemacht werden sollte. Das Grundgesetz sollte nur solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands geben würden. Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, die den Parlamentarischen Rat bildeten, wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt. Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober wurde dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Das Grundgesetz blieb, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten. Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Art. 146 verändert. Um den innerdeutschen und europäischen Entwicklungen seit Anfang der 90er-Jahre Rechnung zu tragen, setzten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission ein, die Verfassungsfragen prüfen sollten. Im Jahre 1994 beschlossen beide Organe mit der jeweils notwendigen Zweidrittelmehrheit, dem größten Teil der unterbreiteten Vorschläge zuzustimmen.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihre Frage mit meiner Ausführung beantworten konnte. Gerne verweise ich aber auf einen Online-Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, der sich äußerst ausführlich mit dem Werdegang unseres Grundgesetzes auseinandersetzt. Sie finden den Artikel unter folgendem Link: http://www.bpb.de/wissen/09375032380234317660118112809202,0,0,Grundgesetz_VerfassungVerfassungsreform.html#art0

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion