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Jörg van Essen
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Jörg van Essen von Jürgen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich möchte Sie fragen, ob meine Frage bezüglich der "ganz legalen Abgeordnetenbestechung" in Deutschland Ihnen vielleicht peinlich ist, oder ob Sie mich einfach keiner Antwort für "würdig" befinden, was ja auch sein kann. Ansonsten finde ich es schon bezeichnend, dass Sie einfach nicht antworten, ganz so als sei Ihnen völlig egal was wir Bürger so denken über unsere Abgeordneten.

Mit freundlichem Gruss
Jürgen Velten

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Velten!

Ich möchte mich zunächst für Ihre Anfrage bedanken. Erlauben Sie mir aber auch, meine Verwunderung darüber zum Ausdruck zu bringen, wie aggressiv Sie in dieser Sache nachfragen. Selbstverständlich ist es mir nicht egal, welche Meinung Bürger über die Bundestagsabgeordneten haben.

Umso wichtiger ist es mir daher auch, zunächst Ihre Behauptung klar zustellen, dass Abgeordnetenbestechung in Deutschland nicht strafbar sei. Dies ist falsch. Die Berichterstatter für die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch, zu denen ich gehört habe, haben die Problematik seinerzeit sehr sorgfältig beraten und aus guten Gründen die Fassung verabschiedet, die sich jetzt im Gesetz wiederfindet.

Gleichzeitig darf ich Ihnen berichten, dass das Thema auch für den Deutschen Bundestag weiterhin eine Rolle spielt. Wir werden in den nächsten Monaten auf Basis eines Gesetzentwurfes all die im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten UN-Konvention aufgeworfenen Fragen neu zu beraten haben. Dabei erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die UN-Konvention gegen den Willen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag unterzeichnet hat. Gleichzeitig werden wir aber auch die von Ihnen aufgeworfene Kritik bei unseren Beratungen zu berücksichtigen haben und hierauf geeignete Antworten finden müssen.

Ein Punkt ist mir bei den Beratungen des Gesetzentwurfs besonders wichtig: Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats. Er kann und darf nach der Verfassung im Gegensatz zu einem Beamten auch völlig einseitig Interessen vertreten. Eine Verbeamtung der Abgeordneten durch die Hintertür einer UN-Konvention dürfen wir nicht zuzulassen. Der verbeamtete Abgeordnete wäre das Ende einer lebendigen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,