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Frage von Ulrich T. •

Frage an Jörg van Essen von Ulrich T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr van Essen,

Mein Name ist Ulrich Thüer und ich bin seit 1986 Sportflieger im Luftsportclub Hamm. Im Zuge der Anti-Terror-Gesetze müssen auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern,
die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug
bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

An einer Antwort Ihrerseits sind wir sehr interressiert, wir würden uns freuen Sie einmal auf dem Flugplatz Hamm begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Thüer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thüer,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie sich sehr kritisch zum Luftsicherheitsgesetz äußern. Ich teile Ihre Kritik an dem Gesetz, die noch viel weiter geht als den Problembereich den Sie ansprechen und habe es sehr begrüßt, daß der Bundespräsident ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen hat. Die FDP hat im deutschen Bundestag gegen das Luftsicherheitsgesetz gestimmt, weil neben den vielen bürokratischen Regelungen unserer Überzeugung Kernbereiche des Gesetzes unverhältnismäßig sind und gegen grundlegende Verfassungsprinzipien verstoßen wird.
Wir haben stets bezweifelt, daß mit der geplanten Regelung zum Abschuß von Passagierflugzeugen ein taugliches und unbedenkliches letztes Mittel im Kampf gegen terroristische Anschläge gefunden wurde. Die FDP-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, daß für solche unkalkulierbaren Situationen die in der deutschen Rechtsordnung seit langem entwickelten allgemeinen Grundsätze anzuwenden sind. Bereits heute deckt Art. 35 GG die vorausschauende Abwehr von Gefahren und erlaubt damit auch im Extremfall den Abschuß eines als Tatwaffe genutzten Flugzeuges.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg van Essen