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Frage von Norbert G. •

Frage an Jörg van Essen von Norbert G. bezüglich Verbraucherschutz

Es ist unbegreiflich, daß die Bundesregierung die - organisierten - kriminellen Energien bestimmter Vertreter aus den Wirtschaftsbereichen Banken und Sparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleister und Bauträger schützt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß der Verbraucherschutz in der Rechtsprechung eines demokratischen Staates Vorrang vor dem Schutz der Wirtschaft, hier der Banken, haben sollte?

2. Halten Sie es für mit einem funktionierenden Rechtsstaat vereinbar, daß ein Senat des Bundesgerichtshofs, hier der XI. Zivilsenat, unter Verletzung europäischer Richtlinien deutsches Recht einseitig zugunsten der Banken auslegt (EuGH C 229/04 ua)?

3. Sehen nicht auch Sie die Unabhängigkeit eines obersten Richters, hier Senatspräsident Gerd Nobbe, durch dessen bezahlte Nebentätigkeiten in der Kreditwirtschaft verletzt?
( www.mein-parteibuch.de )

4. Werden Sie sich für einen Untersuchungsausschuß einsetzen, der die zahlreichen Verdachtsmomente auf Rechtsbeugung und Vorteilsnahme im Hinblick auf den XI. Zivilsenat im Zusammenhang mit einseitiger Rechtsprechung zugunsten von Banken aufklärt und ggfs. ein Amtsenthebungsverfahren nach Art. 98, Abs.2,GG einleitet?

5. Halten Sie nicht ebenfalls einen Untersuchungsausschuß über die Hintergründe, warum die EU-Richtlinie in punkto Verbraucherschutz bei in Haustürgeschäften verkauften Kapitalanlagen und Kreditgeschäften nicht in die deutsche Rechtsprechung Eingang finden und somit die Bundesregierung potentiell haftbar macht, für unverzichtbar?

6. Teilen Sie die seit Jahren von Anlegerschützern vertretene Auffassung, daß der Verbraucherschutz hochrangige Zielsetzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein sollte, um zigtausendfache Existenzvernichtung wie im Falle von organisiertem Betrug durch den Verkauf von Schrottimmobilien zu verhindern?

Vielen Dank für eine schnellstmögliche Antwort

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Georg!

Vielen Dank für Ihre E-Mail mit einer Reihe von Fragen, die ähnlich auch von markt-intern einigen Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion gestellt wurden. Meine Fraktionskollegin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat diese als rechtspolitische Sprecherin im Namen der FDP-Bundestagsfraktion beantwortet. Ich darf Ihnen nachfolgend gerne deren Antwort übermitteln:

Die FDP-Bundestagsfraktion misst dem Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert bei. Ausgehend vom Recht der EU ist der Verbraucherschutz zu einem wesentlichen Schutzprinzip des bürgerlichen Rechts geworden. Schon heute werden die Verbraucher durch eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften und Maßnahmen geschützt. Für Verbraucherdarlehen gelten dabei die §§ 491 bis 498 BGB.

Die FDP-Bundestagsfraktion befasst sich intensiv mit der Frage, ob die Vorschriften des Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetzes, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt worden sind, der europarechtlichen Haustürgeschäfterichtlinie entsprechen. Als erste und bisher einzige Fraktion im Deutschen Bundestag hat die FDP dies zum Gegenstand einer parlamentarischen Initiative in Form einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/131) gemacht. In ihrer Antwort vom 15. Dezember 2005 (BT-Drs. 16/278) teilt die Bundesregierung mit, dass sie von der Europarechtskonformität des deutschen Verbraucherschutzrechts ausgehe und gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Die Verbraucher seien nicht schutzlos gestellt. Die Stellung der Verbraucher habe sich durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz im Jahr 2002 weiter verbessert.

Die FDP-Bundestagsfraktion befindet sich gegenwärtig in Gesprächen mit betroffenen Verbrauchern und beteiligten Unternehmen. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2006 zu einer Stärkung der Verbraucherrechte geführt hat und inwieweit die Entscheidung dazu beitragen wird, Rechtsfrieden zu schaffen. Über konkrete Maßnahmen hat die FDP-Bundestagsfraktion noch nicht entschieden.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Weihnachten

Jörg van Essen, MdB,