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Frage von Thilo M. •

Frage an Jörg van Essen von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr van Essen,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/rederecht-im-bundestag-fraktionen-planen-maulkorb-fuer-abgeordnete-1.1332338

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb verpassen zu wollen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Mühlberger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mühlberger,

selbstverständlich wird es mit der FDP keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Das verbietet schon Artikel 38 des Grundgesetzes. Deswegen bleibt es auch bei dem Recht des Abgeordneten, jederzeit mit einer Zwischenintervention unabhängig von den gemeldeten Rednern in eine Debatte einzugreifen.

Neu ist, dass eine Regelung für von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichende Redner geschaffen wird. Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor. Wie bei der bewährten Zwischenintervention ist für abweichende Redner grundsätzlich eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Der amtierende Präsident - und nur er in eigener Verantwortung und nicht ein Fraktionsvorsitzender oder Geschäftsführer - kann von dieser Regelung bei besonderen Debatten, wie beispielsweise der über die Schuldenkrise am 29.9.2011, abweichen.

Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Debatte soll weiter festgelegt werden, dass der Präsident alle Fraktionen über die Gewährung von zusätzlichem Rederecht für „Abweichler“ informieren muss. Dies gibt Fraktionen, die bei einer solchen Gewährung nicht berücksichtigt worden sind, unter anderem die Möglichkeit, ihrerseits bei dem Präsidenten dann für ihre „Abweichler“ ebenfalls um Redezeit zu bitten. Ebenfalls aufbauend auf den Erfahrungen der Debatte vom 29.9.2011 soll festgelegt werden, dass Erklärungen zur Abstimmung grundsätzlich schriftlich erfolgen sollen. In dieser Debatte hatte nach der Abstimmung, als Erklärungen für die Entscheidungsfindung nichts mehr bewirken konnten, eine Vielzahl von Abgeordneten der Linken mündliche Erklärungen abgegeben, die mit der in der Debatte vorgetragenen Fraktionsmeinung übereinstimmten. Aber auch hier sieht die Regelung vor, dass der amtierende Präsident selbstverständlich frei ist, Gelegenheit zu mündlichen Erklärungen zu geben.

Bisher ist mir im Übrigen bei all der Empörung über den angeblichen „Maulkorb“, der den Abgeordneten mutmaßlich verpasst werden soll, kein einziger Kritikpunkt an den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses vorgetragen worden.

Nach der massiven Kritik des Wochenendes ist es natürlich sinnvoll auf die Kritiker zuzugehen und mit Ihnen das Gespräch zu suchen. Deshalb wird es in der kommenden Woche eine Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und aller Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer geben in denen ausgelotet werden soll, wie das grundgesetzlich geschützte Rederecht der Abgeordneten besser gesichert werden kann.

Ich werde mich in diese Diskussion gerne einbringen. Reden von Abweichlern beleben die parlamentarische Debatte und genau in diesem Sinne sind die jetzt kritisierten Vorschläge des Geschäftsordnungsausschusses auch ausgearbeitet worden. Ich hätte mir gewünscht, die Kritiker hätten Sie überhaupt mal zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB