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Jörg van Essen
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Frage von Martin G. •

Frage an Jörg van Essen von Martin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich bin Laie und möchte sie einmal fragen, ob hier bei ihren Plänen nicht die sog. Grenzfälle auf der Strecke bleiben ? Daher mal rein theoretische Überlegungen mit der Bitte um Klarstellung.: Was ist mit 18 Jährigen, die beispielsweise eine 15 oder 17 Jährige Freundin haben und von sich gegenseitig anzügliche Bilder machen wollen ?

Halten sie dich daher an ihren Koalitionsvertrag ?

Kernaussage sollte doch offenbar sein, dass man sich nicht von Moral leiten lassen sollte, sondern von Fakten auch aus der Wissenschaft, also ob Pornographie Jugendlichen wirklich schadet usw.…

Ist daher die Austarierung nicht wichtig, um zu sehen, was rein wissenschaftlich richtig und was falsch ist ?

Meine Fragen sind daher, ob sie das Sexualrecht für diese Leute nun wirklich lockern wollen und zweitens, wie stehen sie zu einer Angleichung von § 182 und § 184 c StGB ? Also wäre es nicht grundsätzlich für die meiste weiche Pornographie und auch Jugendpornos und was dazu gehört, nicht wichtig, hier von Fall zu Fall zu unterscheiden, eben nach Reife der "Opfer" bzw. zu klären und dem Richter von Fall zu Fall die Entscheidung großzügiger zu überlassen. Es gibt sicher Jugendliche, die mit 14 oder 15 reifer sind als einige 30 Jährige…

Offenbar sind sie sich da mit ihrer eigenen Justizministerin ja nicht einig, die in einigen Vereinen ist und grundsätzlich gegen Pornos sind auch gegen Erwachsenenpornos, wie man bei Wikipedia über Frau Schnarrenberger nachlesen kann. Ich stelle auch jetzt schon fest, dass diverse Sexualgesetze geändert werden sollen, die mit dem Sexualstrafrecht zu tun habem, wie stehen die dazu ? (siehe diesen Link)
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=797657

PS.: Was spricht dagegen einen EU Rahmenbeschluss zu ändern, kann die EU da nicht einfach mit allen Ländern einen neuen Beschluss fassen oder gilt der für immer und ewig ?
MFG

Portrait von Jörg van Essen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grasekamp!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich bitte um Nachsicht, dass ich an dieser Stelle auf meine vorangehenden Antworten verweise, in denen ich bereits zu dem Thema sehr umfassend meine Positionen dargelegt habe. Ich hatte auch darauf hingewisen, dass Einzelheiten im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein werden. Das gilt auch für sog. "Grenzfälle", wie Sie sie bezeichnen. Erlauben Sie mir den persönlichen Hinweis, dass mich Ihre Ausführung zu manchen 14jährigen Jugendlichen, die reifer seien "als einige 30 Jährige" sehr befremdet.

Ich möchte hier keinen Zweifel aufkommen lassen und aus unserem Koalitionsvertrag zitieren: Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern. Dazu werden wir den Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickeln. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist für uns von herausragender Bedeutung. Kinderpornographische Angebote in Kommunikationsnetzen müssen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhafte wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich. Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion