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Jörg van Essen
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Frage von alberto n. •

Frage an Jörg van Essen von alberto n. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr v. Essen,

Rechtsgrundlagen:

Artikel 20 (2) der UN Charta:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 25 des GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

IHKG § 2 (1)
Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern Personen zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).

Vor diesem Statut frage ich Sie, warum die FDP an einer Zwangsmitgliedschaft festhält?

Offensichtlich verstösst die IHK gegen Gesetze.

Unter Freiheit habe ich andere Parameter zu verstehen und möchte wissen, wie die FDP diesen Spagat verantwortet.

Mit freundl. Grüssen, Alberto Nuss

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nuss!

Vielen Dank für Ihre Frage zu den Selbstverwaltungskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Kammerwesen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach UNO Resolution 217A (III) - und hierauf scheint sich Ihre Frage im Wesentlichen zu stützen - wurde seit derer Inkrafttreten 1948 weder durch die internationale Gemeinschaft noch durch zuständige Gerichte beanstandet.

Auf dieser Basis haben neben der Bundesrepublik Deutschland auch Nationen der Europäischen Union wie Frankreich, Italien, Niederlanden, Österreich, Spanien, Griechenland und Luxemburg ein vergleichbares System öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften mit Pflichtmitgliedschaften etabliert.

Aus Sicht der FDP im Deutschen Bundestag haben sich die gegenwärtig in der Europäischen Union bestehenden Regelungen zum Aufgabenumfang der Kammern und die etwaig damit einhergehenden Pflichtmitgliedschaften individuell als tragfähig erwiesen. Nach Einschätzung der FDP ist die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung steigen. Insofern hält die FDP - unabhängig von der Notwendigkeit die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten - die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB