Frage an Jörg van Essen von Ellen Renate K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr MdB und Oberstaatsanwalt a.D. Jörg van Essen,
Anfang letzten Jahres wurde mir mein Konto gepfändet, auf das meine Pension vom LBV überwiesen wird.
Wie ist es möglich, dass ein Rechtsanwalt Auskünfte über mein Konto erhält und einer Pfändung seitens der Postbank sowie dem Gericht zugestimmt wird? Immerhin gibt es eine Pfändungsgrenze.
Hochachtungsvoll
Ellen Renate Koesling
Sehr geehrte Frau Koesling!
Vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Kontenpfändung. Ich bitte um Verständnis, dass ich grundsätzlich zu rechtlichen Einzelfragen keine Stellung beziehe. Ich glaube auch nicht, dass im Rahmen eines solchen Forums überhaupt eine sinnvolle Rechtsberatung möglich wäre.
Gleichzeitig erlaube ich mir folgenden allgemeinen Hinweis: Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 23. April 2009 im Deutschen Bundestag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Reform des Kontopfändungsschutzes zugestimmt. Künftig wird jeder Kunde von seiner Bank verlangen können, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Damit soll verhindert werden, dass Gläubiger auf das gesamte Guthaben des Girokontos zugreifen können - mit der bisher häufigen Folge, dass die Kreditinstitute das Girokonto kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion