
(...) Der sog. "Finanzmarktstabilisierungsfonds", auch als "Bankenschirm" bezeichnet, ist zur Stabilisierung des Finanzmarktes notwendig. Ziel des Gesetzes ist es, eine dauerhafte Gefährdung für den heimischen Finanzplatz, die Realwirtschaft und damit alle Bürger in Deutschland nachhaltig abzuwenden. (...)