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Antwort von Jörg Tauss
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• 23.12.2006

(...) Es ist geradezu selbstverstaendlich, dass bei komplexen Gesetzgebungsprozessen externe Fachleute und auch Betroffene mitarbeiten. Dies ist derart selbstverstaendlich, dass dagegen weder etwas unternommen werden muss (auch nicht durch mich) noch dass es fuer diesen Vorgang irgendeiner Skandalisierung bedarf. (...)

Frage von Michael F. • 13.12.2006
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• 20.02.2007

(...) Zum anderen fallen, wie Sie zu Recht feststellen, gewaltverherrlichende Computerspiele bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Deswegen greift die Argumentation bezüglich der Einführung eines Verbotes von so genannten „Killerspielen“ zu kurz, blendet die geltende Rechtslage weitgehend aus und übersieht zudem die nicht weniger bedeutsamen Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes, nämlich die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz. (...)

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