
(...) Das letzte Mittel der Polizei ist die Androhung, beim Amtsgericht die Anordnung von Erzwingungshaft zu beantragen - nicht wegen der Ordnungswidrigkeit Falschparken, sehr geehrte Frau Vehstedt, sondern wegen hartnäckigen Nichtbeachtens des Bußgeldverfahrens. (...)