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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Astrid V. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Astrid V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Spiller,
gestern erhielt ich ein Schreiben des Polizeipräsidenten mit der Androhung von "Erzwingungshaft". Der "Tatbestand" : ausstehende € 23,94, die ich allerdings nicht zu zahlen bereit bin.
Der Grund : wegen eines Umzugs waren vor unserem Haus von der Firma Schilder mit eingeschränktem Halteverbot augestellt worden. Ich hatte selbstverständlich, schon allein aus Rücksichtnahme für die Hausbewohner, meinen Wagen entfernt. Am folgenden Mittag war der Umzug abgeschlossen. Nachdem die Möbelwagen weg waren, parkte ich meinen Wagen wieder in der Haltebucht und bekam ein Strafmandat. Ich weigerte mich, das Strafmandat zu zahlen, weil ich niemanden behindert hatte.

Nach Auskunft von Polizei und Ordnungsamt bekommt man, wenn überhaupt, nur ein Strafmandat, wenn sich die Firma wegen Behinderung an die Polizei wendet. Das kann aber hier nicht sein, der Umzugswagen war bereits weg. Obwohl ich mich schriftlich gegen dieses Vorgehen mehrmals verwahrt hatte, habe ich die 15€ inzwischen bezahlt, weil ich häufig nicht in Berlin war und mich nicht um die Sache kümmern konnte. Jetzt will man aber noch weitere 23.94€ von mir und droht mit "Erzwingungshaft". Leben wir wieder in einem totalitären Staat, der unbescholtene Bürger kriminalisieren will ? Und finden Sie nicht auch, dass es eigentlich Wichtigeres gibt, als sich mit soetwas herumschlagen zu müssen ?

Mit freundlichem Gruß,
Astrid Vehstedt

P.S. In Hamburg hatte ich einmal bei meiner nächtlichen Ankunft ein Umzugsschild übersehen. Am folgenden Morgen rief mich die Polizei an, obwohl ich dort nicht gemeldet bin, und bat mich, den Wagen wegzufahren, was ich natürlich umgehend tat. Sie hatte sich also sogar die Mühe gemacht, mich dort ausfindig zu machen. Meinen Sie nicht auch, dass das ein wesentlich besserer Umgang mit dem Bürger ist ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Vehstedt,

gestatten Sie mir bitte ein offenes Wort: Ich finde, der Ärger lohnt sich nicht.

Ich will gern glauben, dass Sie in der von Ihnen geschilderten Situation mit Ihrem Fahrzeug niemanden behindert haben, weil der Umzug bereits erledigt war. Wenn aber zu dieser Zeit gemäß der aufgestellten Schilder das Parken noch verboten war, kann man dem Mitarbeiter des bezirklichen Ordnungsamtes keinen Vorwurf daraus machen, dass er sich einfach an die Regeln gehalten und Ihnen wegen verbotswidrigen Parkens ein "Knöllchen" ausgestellt hat.

Dann aber ist offenbar das übliche Verfahren in Gang gekommen: Das Ordnungsamt leitet die Sache an die Bußgeldstelle der Polizei weiter. Es kommt ein erster Brief, in dem Verwarnungsgeld erhoben bzw. die Möglichkeit der Anhörung gegeben wird. Danach folgen Bußgeldbescheid und Mahnbescheid.

Das letzte Mittel der Polizei ist die Androhung, beim Amtsgericht die Anordnung von Erzwingungshaft zu beantragen - nicht wegen der Ordnungswidrigkeit Falschparken, sehr geehrte Frau Vehstedt, sondern wegen hartnäckigen Nichtbeachtens des Bußgeldverfahrens.

Zum Rechtsstaat gehört eben beides: Dass der Bürger sich in einem geregelten Verfahren gegen unrechtmäßiges Handeln der Behörden wehren kann, dass aber Behörden auch in einem geregelten Verfahren jeden Bürger zur Beachtung des Rechts anhalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller