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Jörg Lühmann
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Frage von Peter P. •

Frage an Jörg Lühmann von Peter P. bezüglich Kultur

Meiner Frau gefällt Hamburg sehr gut und da wir auch mit unseren Drehorgeln auf der Strasse spielen wollte sie das auch mal in Hamburg machen.Drehorgeln fallen ja auch unter Kunst und Kultur und wir hatten bisher noch nirgends Probleme.Normalerweise wechseln wir so circa alle halbe Stunde den Standort
Es gab auch schon mal ein Problem mit einem Geschäftsinhaber aber meistens ist das dann jemand wo alleine im Laden stand ohne Kundschaft und wohl schlecht gelaunt war.Wenn wir nach Hause fahren haben wir jedesmal viele ältere Herrschaften und ebenso viele kleine Kinder beglückt.
Normalerweise müssten uns die Städte dafür bezahlen aber für soetwas ist ja kein Geld da wie man allerortens hört.
Es wäre schön etwas zum gebrauch von Drehorgel in Hamburg von Ihnen zu hören.
Wir haben auch schon welche gesehen und man nannte uns nur eine zeitliche Regelung.
Wir spielen die Orgeln als Hobby und manchmal als Therapie gegen die Tinnitus Probleme meiner Frau.

MfG Peter Pähler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pähler,

ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau einen angenehmen Aufenthalt in Hamburg und hoffe, dass Sie sich und vielen Passantinnen und Passanten mit Ihrer Musik eine Freude bereiten. Damit Sie selbst keine vermeidbaren Schwierigkeiten bei Ihrer Tätigkeit erfahren müssen, füge ich eine Kopie des Textes aus einem Merkblatt für Straßenmusik des für die Innenstadt zuständigen Bezirksamts Hamburg-Mitte an, in dem alle Formalien geregelt sind:

"Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Mitte
Klosterwall 8, 20095 Hamburg, Telefon 42854-2777

Merkblatt für Straßenmusik und Straßentheater

Straßenkunst trägt zur Belebung der Innenstadt bei. Aber Sie werden sicher verstehen, dass sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger an Ihren Darbietungen erfreuen, insbesondere dann nicht, wenn immer nur an einem Platz gespielt wird und sich die Stücke ständig wiederholen. Es sollte daher unser gemeinsames Ziel sein, ein Einschreiten der Behörde aufgrund der Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms und des Hamburgischen Wegegesetzes zu vermeiden. Dies kann nur dann gelingen, wenn Sie beim Musizieren und beim Straßentheater folgendes beachten:

1. Verstärker und Tonträger jeder Art dürfen nicht verwendet werden! Ihr Einsatz führt zur sofortigen Untersagung der Darbietungen und zum Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

2. Der Einsatz lautstarker Instrumente, wie Trommeln und Trompeten jeder Art, Dudelsackpfeifen usw., darf nur unter Beachtung der unten genannten Zeiten und bei Einhaltung eines Abstandes von mindestens fünf Metern zu Gebäuden erfolgen.

3. Musizieren ist grundsätzlich von montags bis freitags ab 11.00 Uhr und sonnabends ab 10.00 Uhr gestattet. An besonders stark frequentierten Plätzen, z.B.
- dem Gerhart-Hauptmann-Platz
- der Spitalerstraße
- dem Gänsemarkt
- der Gerhofstraße
- den Alsterarkaden
- dem Jungfernstieg vorm Alsterhaus
- den Colonnaden
an denen es in der Vergangenheit zu zahlreichen Beschwerden gekommen ist, gilt folgende zeitliche Regelung: Musiziert werden darf jeweils zur vollen Stunde für die maximale Dauer von 30 Minuten, z.B. von 11.00 bis 11.30 Uhr, von 12.00 bis 12.30 Uhr usw. Außerhalb dieser Zeiten gilt an diesen Orten striktes Spielverbot. Das Bezirksamt hält sich vor, diese Liste aufgrund von Beschwerdelagen zu erweitern.
Bläserensembles (ab zwei Personen) und sonstige laute Instrumente dürfen nur auf folgenden öffentlichen Wegeflächen einmal pro Tag musizieren:
- Gerhart-Hauptmann-Platz/Eingang KARSTADT
- Ida-Ehre-Platz vor der Skulptur
- Landungsbrücken

4. Das Musizieren auf dem Rathausmarkt ist untersagt!

5. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf jeder Standort an einem Tag von jeder Gruppe/von jedem Künstler nur einmal aufgesucht werden. Nach spätestens 30 Minuten ist der Standort zu wechseln, und zwar so, dass die Darbietungen am alten Standort nicht mehr wahrgenommen werden können. Dies ist gegeben, wenn Sie einen Mindestabstand von 150 m zum vorigen Platz einhalten.

6. Bezirksamt und Polizei werden Darbietungen unterbinden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästi-gungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner erforderlich wird.

7. Das Feilbieten jeglicher Waren sowie das Verteilen gewerblicher Handzettel im Rahmen der Straßen-musik ist ordnungwidrig und wird mit Bußgeld geahndet.

8. Ausdrücklich genehmigte Veranstaltungen haben stets Vorrang.
Um Verständnis und unbedingte Beachtung wird gebeten!
Die Einhaltung der vorstehenden Rahmenbedingungen wird in Ihrem eigenen Interesse selbstverständlich vorausgesetzt. Bei Nichteinhaltung sind wir im Einzelfall gezwungen, eine Untersagung auszusprechen."

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lühmann
Verkehrspolitischer Sprecher der
GAL-Bürgerschaftsfraktion