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Antwort von Jörg Geerlings
CDU
• 10.05.2012

(...) Sie hat vielmehr die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt, so wie es das Grundgesetz vorschreibt. Tarifautonomie ist das Königsrecht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sie gestalten im Rahmen der Tarifautonomie die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen; nur den Rahmen gibt der Gesetzgeber vor. (...)

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