(...) Die Bestellung des SPNV erfolgt in Niedersachsen durch die im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz bestimmten Aufgabenträger. Dies sind die Region Hannover (RH) in ihrem Gebiet und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in seinem Verbandsbereich. (...)
(...) die Landesregierungen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts haben gemeinsam erklärt, dass sie die Verlängerung der Harzer Schmalspurbahn (HSB) nach Braunlage im Hinblick auf die zu erwartenden Defizite und die geringen touristischen Effekte als derzeit nicht realisierbar ansehen und daher zunächst nicht weiter verfolgen wollen. (...)
(...) Vor dem Hintergrund der anstehenden Revision des Regionalisierungsgesetzes und wegen der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der künftig zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist außerdem momentan vor allem die Sicherung des derzeitigen Netzes vorrangig. Reaktivierungen von Strecken und Stationen für den SPNV sind -auch vor dem weiteren Aspekt der hohen einmaligen Investitionskosten- zurückzustellen. (...)
(...) Gemäß Nrn. 8.1.2.2 und 8.1.2.5 der Antikorruptionsrichtlinie sind Sponsoringmaßnahmen vollständig und abschließend aktenkundig zu machen sowie zusätzlich mit einem Wert ab 1 000 Euro im Einzelfall in dem auf die Annahme folgenden Kalenderjahr zu erfassen und dem Ministerium für Inneres und Sport zur Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Finanzministeriums zuzuleiten. So ist gewährleistet, dass die Öffentlichkeit von den Einzelheiten des Sponsorings erfährt. (...)
(...) Gesetzliche Grundlage für die Planung und Realisierung von größeren Bundesfernstraßenmaßnahmen (wie der Ausbau von Autobahnen) ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes ist. Im aktuellen Bedarfsplan, der bis 2015 gilt, ist der achtstreifige Ausbau der A 2 lediglich von der Anschlussstelle (AS) Hannover-Herrenhausen bis zum Autobahndreieck Hannover/West und vom Autobahnkreuz Hannover/Ost bis zur AS Lehrte dem nachrangigen „Weiteren Bedarf" zugeordnet. (...)