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Frage von Gertlinde S. •

Frage an Jörg Bode von Gertlinde S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister Bode,

die EU-Verordnung 1370/2007 verlangt in Artikel 7 von den Aufgabenträgern einmal jährlich einen Bericht über die in ihrem Gebiet erbrachten Verkehrsleistungen sowie die dafür gewährten Ausgleichszahlungen. Dieser Bericht muss die Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und soll veröffentlicht werden. Damit wird die geforderte transparente Darstellung der Leistungsbeziehungen im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet.

Der VBB http://www.vbbonline.de/Qualitaetsbilanz_2010.pdf ist in der gerade veröffentlichten Qualitätsbilanz dieser Verordnung nachgekommen.
Wann wurde der letzte Bericht für Niedersachen verfasst und wo wurde er veröffentlicht?

Gertlinde Schönewald
Fahrgastbeirat im VBN Bremen/Niedersachsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schönewald,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem nach EU-Verordnung 1370/2007 zu veröffentlichen Bericht.

Nach Artikel 7 Abs. 1 der vorgenannten am 03.12.2009 in Kraft getretenen Verordnung hat jeder Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des (straßengebundenen) Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) jährlich einen öffentlichen Bericht abzugeben, in dem Folgendes dargelegt werden muss:

- die ausgesprochenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

- die ausgewählten Betreiber

- die diesen Betreibern gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte

Einen Gesamtbericht für Niedersachsen wird es aufgrund der vorhandenen Aufgabenträgerstruktur nicht geben:

Die Bestellung des SPNV erfolgt in Niedersachsen durch die im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz bestimmten Aufgabenträger. Dies sind die Region Hannover (RH) in ihrem Gebiet und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in seinem Verbandsbereich. Für das übrige Gebiet in Niedersachsen ist das Land Aufgabenträger. Das Land lässt diese Aufgabe durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wahrnehmen.

Der ÖPNV außerhalb des SPNV, z.B. die Buslinienverkehre, ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte in ihrem jeweiligen Gebiet.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass jeder einzelne Aufgabenträger für seinen Bereich einen eigenen Bericht zu erstellen hat. Im Einflussbereich des Landes steht dabei lediglich die Meldung der LNVG. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Erstellung eines Jahresberichtes 2010 fast abgeschlossen ist. Der Bericht der LNVG wird voraussichtlich Ende Juni 2012 fertig gestellt sein und dann umgehend auf der Internetseite der LNVG unter www.lnvg.de veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bode