Frage an Jörg Behlen von Dietrich H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Behlen,
Darf ich Sie fragen, ob Sie persoenlich eine Position zum erforderlichen Sprachnachweis bei Familienzusammenfuehrung und der sich daraus ergebenden ‚Innlaender-Diskriminierung‘ vertreten? (Wenn sie keine Position hierzu haben, ist das natuerlich auch verstaendlich; sie muessen ja wirklich nicht zu allem eine Meinung haben).
Zum Hintergrund verweise ich zum Beispiel auf eine Stellungnahme des Verbands der Bi-Nationalen zu dem Thema (aus Anlass eines Urteils des EuGH im Juli 2008) http://tinyurl.com/mpamvd
Mit freundlichen Gruessen,
Dietrich Hauptmeier
Sehr geehrter Herr Hauptmeier,
vielen Dank für Ihre Frage und den link. Was dem Einen erlaubt ist, soll dem anderen verboten sein? Sie bezeichnen dies als einen Fall von Inländerdiskrimierung, wobei ich diesen Begriff nicht in Anführungszeichen setze, denn es ist diskrimierend. Wer heiratet, steht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Ihre berechtigten Anliegen beweisen einmal mehr, dass eine einseitige (deutsche) Abweichung von Europäischen Gemeinschaftsrecht rechtswidrig erscheint. Ich bin kein Jurist, das mag in der deutschen Politik als Mangel erscheinen. Jedoch würde ich mich im Falle der persönlichen Betroffenheit eindeutig benachteiligt fühlen. Auf wen das Gesetz zugeschitten wurde, ist uns beiden klar. Solche Mittel anzuwenden, lehne ich als Mensch generell ab.
Mit den besten Wünschen
Jörg Behlen