Unterstützen Sie den Antrag zur Prüfung der Verfassungstreue der AfD im Bundesrat wie es diese Petition mit über 215.000 Unterschriften fordert? https://innn.it/afdverbot
Es geht im Antrag um eine Prüfung auf Verfassungstreue, noch nicht um das Verbot der Partei.
Gründe zumindest darüber nachzudenken sind hier aufgeführt:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/pruefung-eines-afd-verbot-das-solltest-du-lesen/
Sehr geehrte Frau K.
für Ihre Zuschrift vom 07.09.2023 und Ihre Anfrage zur Prüfung der Verfassungstreue der AfD im Bundesrat sowie den Hinweis auf die Petition möchte ich mich herzlich bedanken.
Der aktuelle Trend und die hohen Zustimmungswerte der AfD beunruhigen auch uns. Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung im März 2022 in erster Instanz bestätigt, woraufhin die AfD Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt hat. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Die Sozialdemokratie setzt sich seit 160 Jahren für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit ein. Menschenfeindliche und antidemokratische Gesinnungen dürfen in unserem Land keinen Platz haben, Faschismus darf sich nie mehr wiederholen. Jedes Nachgeben gegenüber solchen Kräften ist kategorisch auszuschließen. Für diesen Kurs stehen ich und meine gesamte Fraktion ein. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe, die AfD auch bei uns in Nordrhein-Westfalen in jeder Hinsicht politisch zu bekämpfen und ihr im Landtag mit aller Schärfe entgegenzutreten. Ich halte es deshalb auch für richtig, dass man über alle Maßnahmen ernsthaft nachdenkt, die zu einer wirksamen Bekämpfung der AfD beitragen können.
Auch wenn Sie bewusst nach einer Prüfung der Verfassungstreue und nicht nach einem Verbot der Partei gefragt haben, möchte ich dennoch einige Worte zu der Möglichkeit eines solches Verbotsverfahrens sagen:
Für ein Parteiverbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht, in dessen Zuständigkeit die Prüfung der Verfassungstreue und die mögliche Einleitung eines solchen Verfahrens liegt, sehr hohe Anforderungen und Hürden gesetzt. Dies haben die beiden gescheiterten Verbotsverfahren für die NPD gezeigt. Hintergrund dieser hohen Hürden ist, dass ein Parteiverbot in einer durch den parteipolitischen Diskurs geprägten demokratischen Ordnung eigentlich ein Fremdkörper ist und als „schärfstes Schwert“ einer wehrhaften Demokratie nur im äußersten Notfall angewendet werden soll.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht die öffentliche Verbreitung verfassungsfeindlicher und antidemokratischer Ideen nicht aus, um eine Partei verbieten zu können. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren muss vielmehr festgestellt werden können, dass eine Partei systematisch und planvoll daran arbeitet, die freiheitliche und demokratische Grundordnung abzuschaffen und dass gewichtige und konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie damit erfolgreich sein könnte. Viele Verfassungsrechtler:innen sehen es derzeit als ungewiss an, ob die AfD trotz ihrer zunehmenden Radikalisierung diese hohen Hürden für ein Verbot bereits erreichen würde, zumal die AfD zumindest bisher noch - anders als es die NPD war - zwar eine teilweise, aber noch keine geschlossen rechtsextremistische Partei ist.
Ein Verbotsverfahren dürfte sich mit großer Wahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. In der Zwischenzeit würde sich die AfD mit ziemlicher Sicherheit als vermeintliches Opfer und als Märtyrerin darstellen und damit bei Wahlen auf Stimmenfang gehen. Dies wäre zusätzliche Munition für ihre Propaganda und könnte zu einem nicht zu unterschätzenden Solidarisierungseffekt führen. Umgekehrt würde ein Scheitern eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht die AfD ebenfalls triumphieren lassen und stärken. Ein solches Scheitern könnte sie sich dann als eine vom höchsten Gericht ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Fahnen heften.
Diese möglichen Auswirkungen müssen alle sehr sorgfältig abgewogen werden, damit ein Verbotsverfahren nicht scheitert und die AfD letztendlich mehr stärkt, als dass es ihr schadet. Maßgeblich für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ist dass eindeutige Beweise vorgebracht werden können, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein Parteiverbot genügen.
Wir als SPD-Landtagsfraktion setzen vor diesem Hintergrund großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir stimmen mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Ott